Impressum Solarnews Solarstrom Vergütungssätze im Überblick: Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 01.01.2012 an das Netz gehen, wird wie folgt vergütet: seit 01.01.2012 glt: Gebäudeanlagen bis 30 kWp 24,43 ct/kWh Gebäudeanlagen 30 bis 100 kWp 23,23 ct/kWh Gebäudeanlagen 100 kWp bis 1 MWp 21,98 ct/kWh Gebäudeanlagen größer als 1 MWp 18,33 ct/kWh Freilandanlagen / Konversionsflächen 18,76 ct/kWh Eigenverbrauch bis 30% des erzeugten Stroms 0-30 kW = 8,05 ct/kWh 30-100kW = 6,85 ct/kWh 100-500 kW = 5,60 ct/kWh Eigenverbrauch über 30% des ezeugten Stroms 0-30 kW = 12,43 ct/kWh 30-100 kW = 11,23 ct/kWh 100-500 kW = 9,98 ct/kWh   Solarstrom- Eigenverbrauch: Die Neuregelung des EEG enthält eine Sonderregelung zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer seinen Solarstrom nicht komplett einspeist, sondern im eigenen Haushalt verbraucht, spart nicht nur bei den Stromkosten, er erhält zusätzlich einen staatlichen Bonus. Bis zu einem Anteil von 30 Prozent am Eigenverbrauch gibt es nach der Neuregelung 12,36 Cent pro Kilowattstunde als Eigenverbrauchsbonus. Steigt der Anteil des Eigenverbrauchs auf über 30 Prozent, erhält der Betreiber für die zusätzlichen selbst verbrauchten Kilowattstunden sogar einen Bonus von 16,74 Cent. Werden die eingesparten Stromkosten mitgerechnet, liegt der Eigenverbrauchstarif damit um bis zu acht Cent pro Kilowattstunde höher als bei der Einspeisung. Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die Netzeinspeisung (s. Übersicht links). Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen: Bonus für Eigenverbrauch = Vergütung für Eigenverbrauch plus eingesparter Strom minus Einspeisevergütung Beispielrechnung bis 30 % Eigenverbrauch: 12,36 ct/kWh + 21,00 ct/kWh - 28,74 ct/kWh = 4,62 ct/kWh (Anreiz) Der individuelle Vorteil hängt vom tatsächlichen Strompreis ab. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung. Downloadbereich