EEG

Ziel des EEG ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung. Sowie die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung. Als Instrument zur Erreichung dieses Ziels dient die Mindestpreisregelung mit Pflicht der nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien; Weiterleitung der Vergütungen an Übertragungsnetzbetreiber (Hochspannungsnetze) mit Pflicht zum bundesweiten Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen. Ferner Kaufpflicht der EVU, die Strom an Endverbraucher liefern, in anteiliger Menge. Damit wird erreicht, dass regional unterschiedliche Belastungen bundesweit verteilt werden.

Bei der Mindestvergütungen an die Einspeiser wird die Vergütungshöhe differenziert nach Sparten der erneuerbaren Energien, nach Größe der Anlagen und bei Windenergie nach dem Windstandort. Planungs- und Investitionssicherheit wird durch feste Vergütungsbeträge pro eingespeister kWh sowie Laufzeiten von mindestens 20 Jahren gewährleistet. Damit wird ein Anreiz zur Investition in diese Anlagen geschaffen.

Wichtige Fragen zum EEG 2010

Was bekomme ich als Vergütung für die von mir eingespeiste bzw. selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarenergie?

Jahr

2009

2010

Gebäudeanlagen bis 30KW

43,01 Cent/kWh

39,14 Cent/kWh

von 30 bis 100 KW

40,91 Cent/kWh

37,23 Cent/kWh

über 100 KW

39,58 Cent/kWh

35,23 Cent/kwh

Freilandanlagen

35,49 Cent/kWh

28,34 Cent/kWh

Selbstverbrauch

25,01 Cent/kWh

22,76 Cent/kWh


Wo und wie muss ich eine im Jahr 2009 neu errichtete Photovoltaikanlage melden?
Am 1. Januar 2009 trat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG 2009) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen), die neu in Betrieb genommen werden, der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung muss durch den Betreiber oder die Betreiberin der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung nach EEG für den Strom erhält, der durch diese Solaranlage erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das Bundesumweltministerium empfiehlt die Meldung spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.

Direktverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen (§ 33 Abs. 2 EEG 2009)
Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und wie bisher die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) in Anspruch nehmen. Künftig können sie den erzeugten Solarstrom ganz oder teilweise auch direkt selbst verbrauchen und ebenfalls hierfür eine Vergütung in Anspruch nehmen. Alle Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden, können diese Neuregelung nutzen.